Der Idee einer mittelfristigen Lösung für die Gesetzeslücke erteilte der niederösterreichische Landtag am Donnerstag eine Absage.

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St. Pölten – Die Lücke ist offensichtlich, und niemand leugnet sie: Wer in Niederösterreich humanitäres Bleiberecht zugesprochen bekommt, verliert den Anspruch auf jegliche Sozialleistungen des Landes, den Betroffenen bleiben nur Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Gleichzeitig haben Drittstaatsangehörige auf dem Arbeitsmarkt keine reale Chance auf einen Job. Das bekommt etwa eine Familie aus dem Irak zu spüren, die in Bad Vöslau lebt – DER STANDARD berichtete.

Anton Erber, Sozialsprecher der ÖVP Niederösterreich im Landtag, kündigte im Dezember an, sich kurzfristig um eine Härtefalllösung zu bemühen. Denn die Gesetzeslücke sei nicht tragbar, "da muss eine Lösung her, und zwar schnell".

Aufforderung an die Bundesregierung

Dem wurde aber am Donnerstag im Landtag eine Absage erteilt: Denn nach Rechtsansicht des Landes sei es Niederösterreich "aufgrund der ausdrücklichen Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (auf Bundesebene, Anm.) verwehrt, Leistungen für Personen mit einem befristeten Aufenthaltsrecht zu schaffen", wie es in einem ÖVP-Antrag heißt.

Der Landtag solle die Bundesregierung deshalb auffordern, "bundeseinheitliche Vorgaben bezüglich regelmäßiger Sozialhilfeleistungen für Personen mit einem befristeten Aufenthaltsrecht in Österreich zu prüfen". Bis auf weiteres bleibt bei der niederösterreichischen Sozialhilfe also alles, wie es ist. (sefe, 22.1.2020)