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In Österreich sei das Justizwesen im Großen und Ganzen in Ordnung. Ein Bericht der für Rechtsstaatlichkeit zuständigen EU-Kommissarin Věra Jourová hat kleinere Einwände bei Verwaltungsgerichten.

Foto: Reuters / John Thys

Sie war ab 2014 EU-Justizkommissarin. Präsidentin Ursula von der Leyen machte sie zur Vizepräsidentin, zuständig für Werte und Transparenz. Das klingt blumig. Genauer betrachtet geht es bei Věra Jourová aber sehr konkret um zentrale Prinzipien und Recht im gemeinsamen Europa, bei deren Missachtung oder Verletzung durch Staaten das EU-Projekt, der Zusammenhalt der Staaten, gefährdet ist, wenn es hart abgeht.

Die aus Tschechien stammende Liberale überwacht die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Demokratie, der Grundrechte in der "Verfassung" der EU-Verträge. So verantwortet sie die Artikel-7-Verfahren gegen Polen und Ungarn wegen Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, durch die den beiden ein Entzug der Stimmrechte droht. Jourová checkt, ob die Justizsysteme in den Staaten funktionieren, ob die Bürger zu ihrem Recht kommen, oder ob die Richterschaft "systematisch" politisch manipuliert wird, so der Vorwurf an Polen. Und sie muss in der Digitalisierung dafür sorgen, dass etwa Hass im Netz reguliert wird.

Per Videoschaltung im Parlament

Am Montag ist die Vizepräsidentin im Parlament in Wien, in Zeiten von Corona nur virtuell per Video. Anlass ist eine Aussprache mit den Abgeordneten über den Bericht der Kommission zum Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Österreich und Europa. Den beurteilt sie "im Großen und Ganzen" als gut: "Das Justizsystem ist stark, die Bevölkerung hat großes Vertrauen in das System, es wird als sehr unabhängig wahrgenommen."

Auch die Rolle der Medien sei positiv zu bewerten, sagt die Kommissarin: "Sie nehmen ihre Rolle als Wächter der Demokratie nach europäischen Standards ausreichend wahr." Es gebe zwar ein hohes Maß an vom Staat bezahlter Werbung, "was dazu einladen könnte, politischen Druck auszuüben". Aber dafür gebe es keine Beweise, wesentlich sei, dass "eine Regierung Werbefläche kauft, nicht redaktionelle Dankbarkeit", so Jourová.

Im Justizwesen werde ausreichend in Digitalisierung investiert, was den Bürgern zugutekomme. Bei den Ernennungsprozessen von Verwaltungsgerichtspräsidenten und beim Einfluss der Politik auf Staatsanwälte gebe es einige negative Anmerkungen. Aber es sei "kein Versagen im System" zu erkennen.

Der Trump-Schock

Nach den jüngsten Ereignissen in den USA, dem Sturm von Anhängern des US-Präsidenten Donald Trump auf das Kapitol in Washington, wird es beim Besuch aber auch allgemein um Fragen gehen, wie gefestigt Justiz, Demokratie und ihre Einrichtungen in Europa in der Gesellschaft sind.

Sie sei "schockiert gewesen", was sich beim Angriff auf den US-Kongress gezeigt habe: "Es gab zwei Momente bitterer Wahrheiten", sagt die Kommissarin im Gespräch mit dem STANDARD. "Das eine war die Attacke auf eine demokratische Institution als solche. Wir sahen dabei den negativen Einfluss des Präsidenten, wie die Spaltung in der Gesellschaft wuchs", erklärt Jourová. Sie warnt davor, zu glauben, dass dies nur ein amerikanisches Phänomen sei: "Ich kann mir eine solche Situation auch in Europa vorstellen."

Die Corona-Krise sei eine Herausforderung, "die Atmosphäre in der Gesellschaft verschlechtert sich". Politiker und Regierungen versuchten, die Krise in den Griff zu kriegen, "mit unpopulären Entscheidungen. Die Geschichte in Europa lehrt uns, dass in Krisen dann oft die Extremisten die Ernte einfahren. Da wird es bald Ernüchterung geben."

Klare Verfassungsregeln nötig

Daher werde ihre Hauptbotschaft an die Abgeordneten im Nationalrat auch sein: Die Demokratie, der Rechtsstaat, "das sind Prinzipien, die wir gemeinsam nähren, schützen und verteidigen müssen, auf EU-Ebene wie in den Staaten". Die Ereignisse in den USA zeigten uns, dass "wir klare Verfassungsregeln brauchen, vor allem den Respekt der Bürger vor der Verfassung". Wenn europäische Politiker beginnen, die Verfassung "innovativ zu interpretieren, dann haben wir ein zentrales Problem im Rechtsstaat. Da müssen wir aufpassen, es wird mit dem Feuer gespielt."

Zurück zu Trump: Der zweite irritierende "Moment der Wahrheit" sei für sie, die den hohen Stellenwert der Meinungsfreiheit in der US-Verfassung immer bewundert habe, dass TV-Stationen Reden des US-Präsidenten "einfach abgedreht", Twitter und Facebook ihn gesperrt haben. Das werfe viele Fragen auch für uns auf: wie man einerseits mit Hass im Netz umgeht, Inhalte, die auf Gewalt abzielen, beseitigt, wie man aber gleichzeitig die Meinungsfreiheit wahrt.

Gemeinsame Regeln

Twitter und Facebook oder TV-Stationen "konnten nicht auf Basis klarer und strikter gesetzlicher Regelungen handeln, weil es sie in den USA nicht gibt", fuhr Jourová fort: "Sie folgten also ihren eigenen Spielregeln, privaten Konditionen, die eine enorme Auswirkung auf das ganze Leben haben." Das habe auch problematische Seiten: "Generell sollte die Redefreiheit geschützt werden. Aber: "Twitter und Facebook mussten reagieren, als Trump seinen Anhängern sagte, sie sollten sich auf den Weg zum Kapitol machen. Das war der kritische Moment."

In Europa sei man auf diesem Gebiet einen Schritt weiter. Einzelne Länder, auch Österreich, hätten Gesetze gemacht, mit denen Hass und Gewalt im Netz begegnet werden könne. Aber: "Wir sollten keine fragmentierten Regeln haben", sagt Jourová. Die Kommission habe einen Digital Services Act vorgelegt, der zu gemeinsamen Regelungen und Definitionen führen soll. Abgesehen von gesetzlicher Regulierung müsse es auch weiterhin mit den Anbietern Vereinbarungen geben, um etwa Desinformation wirksamer zu begegnen. "Denn Gesetzesvorschläge werden Zeit brauchen, um Realität zu werden. Wir müssen aber jetzt handeln. Ich habe einen Europäischen Aktionsplan für Demokratie als Fahrplan vorgelegt, da geht es etwa um einen Pakt gegen Desinformation und eine Rechenschaftspflicht für Algorithmen. Plattformen müssen transparenter werden dazu, wie sie Inhalte oder Werbung anzeigen, und sie müssen auch Daten, etwa für Wissenschafter, zugänglich machen."

Der Grundsatz: "Alle Inhalte im Internet müssen legal sein. Was nicht legal ist, muss entfernt werden." Der Zugang der Kommission sei, dass man auf das existierende Strafrecht aufbaue. "Was offline illegal ist, das muss auch online illegal sein", erklärte die Kommissarin. Die Regierung in Wien habe erklärt, dass sie Einwände aus Brüssel wegen möglicher Diskriminierungen für Plattformen aus anderen Ländern umsetzen werde.

Ungarn und Polen

Was die Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Ungarn und Polen betrifft, denen eine vorsätzliche und systematische Verletzung der Rechtsstaatlichkeit vorgeworfen wird, zeigte sich Jourová wenig optimistisch, dass es bald zu einem Abschluss kommen könnte. "Die Väter des Vertrages von Lissabon konnten sich nicht vorstellen, dass dieser Artikel jemals zur Anwendung kommt. Man glaubte damals wohl, dass Demokratie und Rechtsstaat eine Art Perpetuum mobile sind." Es mangle an der Umsetzbarkeit dieses Artikels.

Zur Erklärung: Das Verfahren ist sehr kompliziert. Zum Beschluss einer Aufhebung des Stimmrechts eines Mitgliedsstaates braucht es im Europäischen Rat der Regierungschefs zunächst Einstimmigkeit. Da Ungarn und Polen das wechselseitig mit Veto verhindern wollen, kann eine solche nicht zustande kommen. Die Verfahren dümpeln seit Jahren unerledigt dahin. "Es gibt auch kein Zeitlimit", betont die Kommissarin, "das ist unbefriedigend."

Manchmal ist der Weg das Ziel

Dennoch glaubt sie, dass die Einleitung der Verfahren sinnvoll war und indirekt auch Folgen hatte: "Manchmal muss man sagen, der Weg ist das Ziel." Erst dieser Artikel-7-Prozess mit Ungarn und Polen habe in der breiten Öffentlichkeit in Europa die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit deutlich gemacht, "vorher hat das kaum jemanden interessiert", sagte Jourová, "das Thema bekam nicht die Aufmerksamkeit, die es verdient". Das habe sich seit 2014 geändert. Es gab Anhörungen der Regierungen zu den Vorwürfen, und es sei fair, wenn diese sich erklären können. Auch der Besuch und der EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht als solcher seien ein Beitrag, um Dialog und Aufmerksamkeit zum Thema zu stärken.

Ungarn und Polen seien unterschiedliche Fälle, nicht vergleichbar in der Art, wie die Rechtsstaatlichkeit verletzt wurde, erklärt Jourová. Ungarn beziehungsweise Ministerpräsident Viktor Orbán habe das "in kleinen Schritten gemacht, eine Salamitaktik angewendet". Es gebe Probleme bei der Justiz, den Medien, Minderheitenrechten. Erst die Kumulierung all dieser Einzelverstöße habe zu Artikel 7 geführt.

Bei Polen sei das anders. Die Regierung in Warschau habe Einzelmaßnahmen im gesamten Justizsystem ergriffen, "die systematische Natur im gesamten Umfang ist hier das Problem".

Frustrierendes Problem

Im Falle Ungarns sei es daher für die Kommission auch einfacher gewesen, mit normalen Vertragsverletzungsverfahren vorzugehen, die beim Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Als Kommissarin gebe sie diesem Vorgehen auch den Vorzug, weil es "ein effizientes Instrument ist".

Artikel-7-Verfahren seien "ein frustrierendes Problem", sagt die Kommissarin. Der beste Weg, da herauszukommen, wäre, dass der betroffene Staat selbst Maßnahmen zur Korrektur ergreift. Aber das sei nicht in Sicht. Bei William Shakespeare würde am Ende jeder jeden umbringen, meint sie, würde Anton Tschechow diese Story schreiben, würden wir alle für immer traurig und melancholisch sein. Sie hoffe, dass es einmal zu einer anderen Lösung kommt: "Es sind die Bürger, die in diesen Ländern leben, die bei Wahlen entscheiden."

Die Kommission werde in dieser Sache jedenfalls alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente anwenden. Der im Dezember beschlossene Mechanismus, wonach es bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit zu Kürzungen bei EU-Subventionen kommen kann, sei ein solches Werkzeug. "Die Regelung ist seit 1. Jänner in Kraft", erklärt sie, "und wir können sie anwenden. Es gibt da eine klare legale Kompetenz, die die Regierungschefs niedergeschrieben haben." Auch wenn Ungarn durch Anrufung der Höchstrichter in Luxemburg Zeit gewinnen wolle, gibt sie sich entschlossen, dass die Kommission nicht zögern wird, den Budgethebel anzusetzen, wenn Orbán oder die Regierung in Warschau nicht einlenkten. "Wir können sehr viel Geld blockieren", sagt Jourová, "man hat uns ein mächtiges Werkzeug in die Hand gegeben." Und welche EU-Subventionen konkret könnten gestrichen werden? "Das können zum Beispiel große staatliche Projekte in Ungarn oder Polen sein, wenn der Ministerrat zustimmt." (Thomas Mayer, 18.1.2021)