Carmen Thornton ist selbständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen und Scheidungen, sowie Obsorge- und Unterhaltsverfahren. Thornton & Kautz Rechtsanwälte, www.thornton-kautz.at

Auf derStandard.at/Familie beantwortet sie rechtliche Fragen bezüglich des Familienlebens.

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Gerade im Familienrecht gibt es Gerichte oder Richter und Richterinnen, denen ihr Ruf bereits vorauseilt. Das kann nachhaltig Eltern-Kind-Beziehungen zerstören.

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Richter und Richterinnen sind in Österreich in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und weisungsfrei. So sieht es die Verfassung vor, und das mit gutem Grund. Die richterliche Unabhängigkeit, Unversetzbarkeit und Unabsetzbarkeit dient dem Schutz der Gerichtsbarkeit vor jeder Einflussnahme und schützt auch das Recht der Bevölkerung auf ein faires Verfahren.

Das Familienrecht ist (auch wenn das oft nicht so wahrgenommen wird) so etwas wie die Königsdisziplin der Gerichtsbarkeit. Denn gerade in sogenannten "Außerstreitsachen" wie z.B. Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, in denen oft besonders erbittert gestritten wird, hat das Gericht sehr umfassende Kompetenzen bei der Verfahrensführung und der Beweisaufnahme. Da viele Beschlüsse vorläufig verbindlich und vollstreckbar sind, kann das Gericht zudem Fakten schaffen, die sich selbst durch ein erfolgreiches Rechtsmittel nicht wieder umkehren lassen. Und abgesehen von der Lösung von Rechtsfragen sind auch Entscheidungen zu treffen, die nicht nur gravierende Auswirkungen auf das Leben der streitenden Eltern, sondern auch auf die ganze Familie und die weitere Entwicklung der an sich unbeteiligten Kinder haben. Hinzu kommt, dass oft eine rasche Regelung notwendig ist und das Gericht bis dahin kaum die Möglichkeit hat, sich einen persönlichen Eindruck von den Parteien zu machen. Denn während man als Anwalt in der heißen Phase nach einer Trennung fast täglich mit seinem Klienten und seiner Klientin in Kontakt steht, sieht der Richter die Parteien nur wenige Stunden in den Gerichtsverhandlungen. Wenn die Parteien dann auch noch anwaltlich vertreten und gut vorbereitet sind, hört der Richter von beiden Seiten nur eine gefilterte Version der Geschichte. Eindeutige Beweisergebnisse gibt es meistens nicht, denn das Zusammenleben der Eltern ist naturgemäß nicht minutiös dokumentiert.

Richtern, denen der Ruf voraus eilt

Ein Großteil der Familienrichter und Familienrichterinnen meistert diese schwierige Aufgabe erstaunlich gut und auch die Familiengerichtshilfe leistet im Großen und Ganzen sehr gute Arbeit. Doch wo viel Licht ist, ist auch Schatten. Neben den vielen Richtern und Richterinnen, die selbst in den schwierigsten Fällen das nötige Fingerspitzengefühl beweisen, gibt leider auch besondere Inseln der Gerechtigkeit, zumeist in Form von Gerichten oder Richtern und Richterinnen, denen ihr Ruf bereits vorauseilt.

Bei solchen Inseln der besonderen Gerechtigkeit bekommen unvertretene junge Mütter schon mal beim Amtstag, bevor sich der Richter oder die Richterin überhaupt einen persönlichen Eindruck verschaffen konnte, zu hören, dass sie leider "Pech gehabt" hätten, weil sie an einen "Paparichter" geraten seien. Oder die Richterin oder der Richter vermittelt den (zugegebenermaßen sehr emotionalen und streitlustigen Elternteilen, die aber jeder für sich liebevoll mit dem Kind umgehen), dass sie beiden die Obsorge entziehen werde, wenn sie sich nicht einigen. Der einzige Effekt solcher "Streitschlichtungsmaßnahmen" sind massive Verlustängste, die zu noch erbitterteren Streitigkeiten führen und auch auf die Kinder übertragen werden.

Und leider hängt die Entscheidung, wie oft der Vater seine Kinder nach einer Trennung sehen darf, manchmal weniger von den bisherigen Lebensumständen ab, sondern mehr vom hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes und damit von der Gerichtszuständigkeit.

So müssen sich traumatisierte Mütter, die gerade aus einer jahrelangen Gewaltbeziehung entkommen sind, schon mal den Vorwurf gefallen lassen, sie würden die Kinder manipulieren. Denn wenn sich die Gewalt "nur" gegen die Mutter und nicht gegen die Kinder selbst gerichtet hat, kann ja wohl nur die Mutter daran schuld sein, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater möchten. Die Tatsache, dass Gewalt bei Kindern auch dann zu posttraumatischen Belastungsstörungen führt, selbst wenn sie nicht unmittelbar Opfer sind, sondern mitansehen müssen, wie ihre Mutter geschlagen wird, hat sich leider noch nicht überall herumgesprochen. Und es gibt immer noch Fälle, wo der hauptsächliche Aufenthalt der Kinder trotz mehrerer dokumentierten Fälle von häuslicher Gewalt beim Vater festgelegt wird, weil die Mutter sich aufgrund der Weigerung des Kindesvaters, Unterhalt zu zahlen, keine schöne Wohnung leisten kann.

Zerstörte Eltern-Kind-Beziehungen

Zur selben Zeit muss allerdings bei einem anderen Gericht ein motivierter Vater, der das Kind vom ersten Tag an zur Hälfte betreut hat und jede Nacht aufgestanden ist, um Windeln zu wechseln oder dem Kind das Flascherl zu geben, nach der Trennung vor Gericht darum kämpfen, dass das Kind bei ihm übernachten darf. Es gibt sogar Väter, die ihr Kind monatelang nicht sehen können, weil das Kontaktrecht mit der bloßen Behauptung, das Kind sei nach einem Kontakttermin "verstört" gewesen oder habe sich beim Vater "nicht wohl gefühlt", einfach eigenmächtig ausgesetzt wird und das Gericht es wegen Arbeitsüberlastung oder auch aus Gleichgültigkeit nicht für nötig befindet, eine vorläufige Kontaktregelung zu treffen oder eine bestehende Kontaktregelung durchzusetzen. Wenn dann auch noch ein Fristsetzungsantrag mit der Begründung abgewiesen wird, dass der (vom Gericht erst Monate nach dem Kontaktabbruch in Auftrag gegebene) Bericht der Familiengerichtshilfe leider noch nicht fertig sei, ist das eine Zumutung für jeden Rechtssuchenden. Denn noch schlimmer als eine ungerechte Entscheidung ist gar keine Entscheidung, denn diese kann man nicht einmal bekämpfen. Wenn eine Eltern-Kind-Beziehung nachhaltig zerstört wird, nur weil in der Justiz aus Kostengründen beim Personal gespart wird und die Gerichte dementsprechend überlastet sind, ist das eine Schande für den Rechtsstaat.

Und selbst sehr erfahrene und gute Richter und Richterinnen sind leider nicht immer vor Fehlvorstellungen und Irrtümern gefeit. So kann es vorkommen, dass sich ein Vater, dem die Mutter aus reiner Bosheit das Kind entzieht, von einem Richter oder von einer Richterin mit jahrelanger Berufserfahrung anhören muss, dass er noch nie eine Beugestrafe verhängt hat, weil das "grundsätzlich keine gute Idee" sei und "eh nichts bringt". Wenn ein Richter oder eine Richterin sagt, dass man leider "nichts machen" kann, wenn ein gerichtlich festgelegtes Kontaktrecht nicht stattfindet, untergräbt das die Autorität der Gerichte und das Vertrauen in die Justiz.

Und auch gute Richter und Richterinnen tendieren mitunter dazu, die Verfahrensrechte der Parteien einzuschränken, indem sie beispielsweise versuchen, die Anwälte "zur Wahrheitsfindung" von bestimmten Beweisaufnahmen, wie der Vernehmung der gegnerischen Partei auszuschließen. Auch von der Möglichkeit, die Parteienvertreter von der Befragung der Kinder auszuschließen, wird oft sehr exzessiv Gebrauch gemacht. Dass es für das Kind oft eine unzumutbare Belastung darstellt, wenn es in Anwesenheit der Eltern befragt wird, versteht sich von selbst. Gerade bei älteren Kindern ist aber nicht einzusehen, warum bei der Befragung nicht die Parteienvertreter anwesend sein sollten, um – wenn nötig – durch das Gericht ergänzende Fragen stellen zu lassen. Kinder tendieren dazu, ihren Eltern das zu erzählen, was diese hören wollen. Wenn sie dann vor Gericht ihre Sicht der Dinge erzählen, fallen die Eltern oft aus allen Wolken, weil sie selbst von den Kindern eine völlig andere Version gehört haben. Die Anwesenheit der Parteienvertreter würde daher oft das Vertrauen stärken, dass die Kinder wirklich das ausgesagt haben, was im Protokoll steht.

Wenn die Gerechtigkeit seltsame Blüten treibt

Und bei den Erhebungen der Familiengerichtshilfe, deren Berichte meistens die zentrale Entscheidungsgrundlage des Gerichtes bilden, ist eine Teilnahme der Parteienvertreter generell nicht vorgesehen. Kein Wunder also, dass die Gerechtigkeit auch hier manchmal seltsame Blüten treibt. Auch wenn Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (gerade wenn sie die Interessen ihrer Klienten mit der notwendigen Konsequenz vertreten) dem Gericht das Leben manchmal ziemlich schwer machen, sind sie doch ein notwendiges Übel eines jeden Rechtsstaates und dürfen daher auch nicht einfach übergangen werden. Denn schon die Möglichkeit einer wirksamen Kontrolle durch die Parteien bzw. deren Vertreter stärkt das Vertrauen und hilft, willkürlichen Entscheidungen vorzubeugen

All diese Ausblüten der besonderen Gerechtigkeit sind zum Glück die Ausnahme und nicht die Regel, für die Betroffenen haben sie jedoch gravierende Folgen.

Irren ist menschlich, das gilt leider auch vor Gericht. Denn auch Richter und Richterinnen sind Menschen und gerade im Familienrecht spielen auch eigene Wertvorstellungen und persönliche (negative wie positive) Erfahrungen eine große Rolle. Als Anwalt oder Anwältin hat man es da vergleichsweise leicht, man vertritt nur die Interessen des eigenen Klienten und darf, ja muss sogar parteiisch sein. Richter und Richterinnen hingegen müssten trotz aller Emotionen, die in einem Verfahren regelmäßig hochkommen, stets unvoreingenommen und objektiv bleiben. Die richterliche Unabhängigkeit ist also nicht nur ein Privileg, sondern auch eine Bürde. Umso wichtiger ist es, dass gerade Richter und Richterinnen sich ihrer besondere Vorbildfunktion und der Wichtigkeit ihres Amtes bewusst sind und sich entsprechend verhalten. (Carmen Thornton, 18.01.2021)