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Wer seinen echten Namen auf Facebook nicht preisgeben will, darf vor die Tür gesetzt werden, sagt das Oberlandesgericht München.

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Wer auf Facebook unterwegs ist, muss – zumindest laut den Nutzungsbedingungen – dort seinen echten Namen angeben. In der Praxis sieht das freilich anders aus. Eine beträchtliche Anzahl der User ist auf der Plattform mit einem mehr oder weniger leicht erkennbaren Pseudonym unterwegs. Immer wieder hat das Netzwerk diese Nutzer aber auch vor die Tür gesetzt und sich damit auch Kritik eingefangen.

In Deutschland etwa wurde schon mehrfach gegen die Klarnamenpflicht geklagt. Lange allerdings vergeblich, da die Gerichte der Ansicht waren, dass aufgrund des Europa-Firmensitzes in Irland keine deutschen Gesetze anwendbar seien. Das hat sich mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jedoch geändert. In zwei Verfahren hat das Oberlandesgericht München nun allerdings festgestellt, dass Facebook berechtigt ist, Mitglieder rauszuwerfen, die ihren Realnamen nicht angeben wollen, berichtet der "Spiegel".

Gericht sieht präventive Wirkung

Argumentiert wurde das Urteil nicht mit dem Telekommunikationsgesetz, das nach Ansicht vieler Kritiker die Verwendung von Pseudonymen decken würde. Stattdessen gestand das Gericht Facebook, ein "berechtigtes Interesse" an der Prävention von "mittlerweile weit verbreitetem, sozial schädlichem Verhalten" zu haben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Klarnamenpflicht sieht der Richter "nach allgemeiner Lebenserfahrung" als geeignet an, um Nutzer von "rechtswidrigem" Verhalten im Netz abzuhalten. Die zwei Kläger waren zuvor aufgrund der Verwendung von Pseudonymen gesperrt worden und hatten geklagt – mit unterschiedlichen Ergebnissen in erster Instanz. Einer der zwei Betroffenen veröffentlichte laut Bayrischem Rundfunk auf seinem Profil Hasspostings mit rassistischen Inhalten.

Studie: Klarnamenpflicht hat keinen Effekt auf Hasspostings

Die Meinungen zur Klarnamenpflicht im Netz gehen auseinander. Seitens der CDU wünscht man sich sogar eine gesetzliche Verankerung, weil man sich unter anderem eine Erleichterung der Behördenarbeit bei der Aufklärung von einschlägigen Vergehen erhofft. Kritiker sehen in einer solchen Maßnahme eine erhebliche Gefahr für die Privatsphäre und Meinungsfreiheit von Internetnutzern.

Der "Spiegel" verweist zudem auf Südkorea, wo eine Klarnamenregelung wenige Jahre nach Einführung mangels Erfolgs wieder abgeschafft wurde. Eine – allerdings schon 2016 veröffentlichte – Untersuchung der University of South Australia kam zudem zum Attest, dass problematische Nutzer unter ihren echten Namen ebenso viel Öl ins Feuer gießen würden wie jene mit Pseudonym. (red, 10.12.2020)