Auf steinerne Mienen blickte Richterin Marion Hohenecker bei der Urteilsverkündung im Buwog-Prozess. Bei dem mehr als 2,5-stündigen Verkündungsmarathon der Senatsvorsitzenden rührten sich die 14 Angeklagten nicht von der Stelle. Nur der ehemalige Lobbyist Walter Meischberger verließ nach seinem Urteil – er fasste sieben Jahre Haft aus – den Saal und ward nicht mehr gesehen.

Nur für einen fiel das Strafmaß höher aus: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung – diese Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sieht Hohenecker erhärtet. Grasser hat demnach den entscheidenden Tipp beim Verkauf der Buwog gegeben.

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Grassers Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess kündigten prompt Berufung gegen das Urteil an.
Foto: Via Reuters Pool/Roland Schlager

Dank der Insiderinformation konnte das letztlich siegreiche Konsortium um die Immofinanz mit einem kleinen Aufschlag die Immobilien an sich reißen, meint der Richtersenat. "Nur Grasser kommt als Informant infrage", so die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten hat, wie viel die CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bezahlen könne.

Der Senat ist darüber hinaus davon überzeugt, dass das Konto 400.815, auf das Teile der Buwog-Provision in Höhe von 9,6 Millionen Euro geflossen sind, Grasser gehört. Und auch jene 500.000 Euro, die im knapp drei Jahre dauernden Prozess als "Schwiegermuttergeld" bezeichnet wurden, werden dem Ex-Minister zugerechnet.

Grasser ortet "glattes Fehlurteil"

Dieser hörte der langen Urteilsbegründung mit gesenktem Kopf zu. Erst nach Ende des Verfahrens meldete er sich zu Wort: Er habe Freitagfrüh noch mit einem Freispruch gerechnet, sagte der ehemalige Politiker mit leicht zittrigen Händen. Der Spruch sei "ein glattes Fehlurteil". Seine Anwälte kündigten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof an.

Das taten auch Anwälte mehrerer anderer Involvierter. Meischberger will gar den Menschenrechtsgerichtshof anrufen. Der Senat verurteilte ihn als Beitragstäter, er habe als "Mittelsmann" von Grasser agiert. Zudem wurde er wegen der Fälschung von Beweismitteln verurteilt.

Im Prozess vorgebrachte Dokumente hätten glaubhaft gemacht, dass das Konto Natalie – auch auf dieses floss ein Teil der Provision – Meischberger gehöre. Dessen Darstellung, er habe die entscheidende Information über die Finanzierungszusage von dem verstobenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen, glaubte der Senat nicht: Das habe er behauptet, "weil man Haider nicht mehr fragen kann".


Video-Einschätzung zum Buwog-Urteil.
DER STANDARD

Der Vorteil dieser Information habe dazu geführt, dass das sogenannte Österreich-Konsortium den Zuschlag erhalten habe, erklärte Hohenecker. Sie sieht es auch als erwiesen an, dass die Provisionen unter den Involvierten – darunter Grasser – aufgeteilt worden seien. Die weiteren Profiteure: Meischberger und der FPÖ-nahe Makler Ernst Karl Plech, der auch Vorsitzender des Buwog-Aufsichtsrats war.

Wenn es eine zulässige Provision gewesen wäre, hätte es die "umfassende Spurenverwischung" nicht geben müssen, sagte die Richterin. Die Gelder sind ja über Zypern, Delaware und so weiter geflossen. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin. Besonders bitter fiel der Freitag für Peter Hochegger aus, der Grasser, Plech und Meischberger schwer belastet hatte.

Grasser soll seinem Trauzeugen Walter Meischberger den entscheidenden Tipp gegeben haben.
Foto: APA/Helmut Fohringer

Verurteilt wurden auch der Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer, der Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, der frühere Raiffeisen-Manager Georg Starzer, der Meischberger-Anwalt Gerald Toifl und der Vermögensverwalter Norbert Wicki. Fünf Angeklagte im Komplex um den Linzer Terminal Tower sowie der Ex-Immofinanz-Vorstand Christian Thornton wurden freigesprochen.

Und wie geht es jetzt weiter? Die Verteidiger haben nun Zeit, ihre Beschwerden einzubringen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (Andreas Schnauder, Renate Graber, Nora Laufer, 4.12.2020)