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Amazon will gegen Piraterie durchgreifen. Wieder einmal.

Foto: Richard Vogel / AP

Seit Jahrzehnten wiederholt sich das immergleiche Spiel: Die Filmindustrie erfindet irgendeinen nun aber wirklich komplett unknackbaren Kopierschutz, nur um spätestens ein paar Monate danach von der Realität eingeholt zu werden. Obwohl mittlerweile so ziemlich jedes Gerät mit proprietärem "Digital Rights Management" vollgestopft ist, hat sich nämlich an einem simplen Umstand wenig geändert: Jeder Film, der digital veröffentlicht wird, findet sich in Windeseile in hervorragender Qualität bei irgendwelchen Tauschbörsen.

Unsichtbare Wasserzeichen

All das hält die Industrie aber nicht davon ab, ihre Bemühungen gegen "Filmpiraten" laufend zu verschärfen. Von einem neuen Vorstoß in diese Richtung weiß nun "Torrentfreak" zu berichten: Amazon will offenbar kopierte Streams über unsichtbare Wasserzeichen auf ihren Ursprung zurückführen. Dies lässt sich zumindest aus einem Patentantrag des Unternehmens schließen.

Amazon will selbst abgefilmte Varianten eines Films eindeutig identifizieren.
Grafik: Amazon

Wasserzeichen sind in der Branche nicht unüblich, sie zu entfernen ist allerdings für Piraten üblicherweise auch keine sonderliche Kunst. Das Amazon-Patent soll dies nun aber erheblich erschweren, indem jeder Stream eindeutig gekennzeichnet wird. Und zwar über Muster, die dem menschlichen Auge nicht auffallen. Damit sollen selbst abgefilmte Versionen eines Films eindeutig auf den Urheber rückführbar sein. Technisch möglich wird dies, indem das Wasserzeichen erst beim Stream eingebettet wird, also mitgelieferte Metadaten mit dem Stream kombiniert werden.

Live

Bei Amazon ist man offenbar von den Vorzügen der eigenen Lösung überzeugt. Immerhin habe sie noch einen anderen Vorteil: Sie könne sogar bei Livestreams eingesetzt werden. Zudem lassen sich die Streams im Bedarfsfall noch mit zusätzlichen Daten anreichern. In diesen versteckten Wasserzeichen können etwa auch Informationen zum Standort des Streamers versteckt werden. (red, 23.11.2020)