Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) verhandelt derzeit ein neues Studienrecht

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Die Vorbereitungen für neue Spielregeln an den Universitäten laufen auf Hochtouren. Mitte November soll eine Novelle des Universitätsgesetzes (UG) in die parlamentarische Begutachtung gehen, über konkrete Punkte wird aber noch gefeilscht – auch innerhalb der türkis-grünen Koalition.

Wie die APA am Dienstag berichtet hat, könnte künftig eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten pro Jahr und Studium vorgeschrieben werden: Wer also weniger als 16 ECTS Punkte sammelt, würde im entsprechenden Studium nicht weitermachen dürfen (sofern man nicht schon in einer fortgeschritteneren Phase des Studiums angelangt ist). Die grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger hofft darauf, die 16-ECTS-Schwelle in der Koalition noch wegzuverhandeln. Sie könne sich höchstens vorstellen, dass Studierende ohne jeglichen Leistungsnachweis – mitunter Karteileichen – die Zulassung verlieren, meinte Blimlinger.

Internes Papier aus Faßmanns Ressort

Doch wurde auf türkises Betreiben bereits im Regierungsprogramm die Devise eines "leistungsbezogenen Studienrechts" ausgegeben, das "Verbindlichkeit fordert". Im ÖVP-geführten Wissenschaftsressort von Heinz Faßmann pocht man nun darauf, diese Losung auch im Gesetz zu verankern und den Druck in Richtung langsamer Studierender zu erhöhen. Dem STANDARD wurde ein aktuelles internes Papier des Ministeriums zugespielt, das laut Titel "Wesentliche Inhalte der UG-Novelle 2020" enthält.

Im Ministerium zeigt man sich darüber verärgert: Das Papier sei als vertrauliche Gesprächsbasis mit Stakeholdern gedacht gewesen und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Es diene der Vorbereitung der eigenen Mitarbeiter für die schwelenden Verhandlungen zur Novelle – die einzelnen Maßnahmen seien aber noch nicht fix.

90 ECTS binnen dreier Jahre?

Laut dem Leitfaden ist das 16-ECTS-Kriterium nicht die einzige Idee des Ministeriums für eine "Verpflichtung zum zügigen Studium" samt Punktenachweis. Auch eine Erfordernis von "90 ECTS nach drei Jahren", um weiter studieren zu dürfen, wird als Option angeführt. (Zur Orientierung: Wer in der Mindestzeit abschließen will, braucht 60 ECTS-Punkte pro Jahr.)

Im Ministerium relativiert man: Es handle sich dabei zwar um eine mögliche Variante, aber derzeit eher nicht um die wahrscheinlichste. Das 16-ECTS-Kriterium sei insoweit naheliegender, als an dessen Erfüllung schon jetzt Konsequenzen geknüpft sind. So bemisst sich etwa das Budget einer Uni an der Zahl "prüfungsaktiver Studierender", die wiederum über die Akquise von 16 ECTS pro Jahr definiert sind. Auch für den Bezug von Beihilfen werden bisweilen 16 ECTS verlangt.

Studierendenvertreter und SPÖ kritisieren, dass es besonders für berufstätige Studierende schwierig sei, genügend Punkte neben dem Job zusammenzukratzen, um die geplante Hürde zu nehmen. Im Ministerium sieht man das anders: 16 ECTS-Punkte im Jahr könne man auch von arbeitenden Studierenden durchaus erwarten, hieß es auf STANDARD-Anfrage. Die Unis müssten aber aktiv auf die Studierenden zugehen und sie dabei unterstützen, die Hürde zu nehmen, wenn es denn brenzlig wird.

Parallelstudien ähnlicher Fächer beschränken

Und was ist mit Fächern wie Jus, in denen es umfangreiche Prüfungen gibt, die schon alleine knapp 16 ECTS-Punkte wert sind? Studierende befürchten, dass hier der Druck enorm steigen würde, weil das Durchfallen bei solchen Großprüfungen schnell einmal das Studien-Aus bedeuten könnte. Das Ministerium sagt, man kenne diesen Einwand und schaue sich an, wie man darauf Rücksicht nehmen könnte. Zur Frage, ob nach dem Bachelor auch im Master die 16-ECTS-Schwelle gelten wird, hält man sich bedeckt.

Nicht geplant ist eine generelle Einschränkung von Mehrfachinskriptionen, die in der Vergangenheit etwa Uniko-Chefin Sabine Seidler angeregt hatte. Völlig vom Tisch ist das Thema aber nicht, wie eine Formulierung auf Seite 5 des Ministeriumspapiers zeigt: "Keine gleichzeitige Zulassung zu einem fachgleichen Studium" ist dort zu lesen. Die Idee ist offenbar, dass Studierende nicht mehr parallel zwei inhaltlich sehr ähnliche Studien betreiben dürfen. Ob und wie das konkret umgesetzt werden könnte, wird im Ministerium aber noch diskutiert, wurde dem STANDARD mitgeteilt.

Einige weitere Eckpunkte, die Faßmanns Ressort vorschweben:

  • Ein kombiniertes Master-und Doktoratsstudium nach Vorbild des Institute of Science and Technology (IST) soll eingeführt werden.
  • Eine "Strafbestimmung zu Ghostwriting"
  • Die Verjährung von Plagiaten
  • Bei der Wiederwahl von RektorInnen soll der Senat künftig nicht mehr mitstimmen dürfen, es reicht demnach eine Zweidrittelmehrheit im Universitätsrat. Der Senat würde künftig nur mehr "angehört".
  • Eine "Neufassung der allgemeinen Universitätsreife"
    (Theo Anders, 29.10. 2020)