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Fast fünf Jahre, nachdem die Dieselabgasmanipulationen bei Volkswagen aufgeflogen waren, gibt es nun in Deutschland ein Grundsatzurteil.

Fotos: dpa / Julian Stratenschulte

Karlsruhe/Berlin/Wien – Das ist ein toller Tag, das ist ein tolles Urteil." So reagierte Herbert Gilbert am Montag auf den Spruch der Höchstrichter in Karlsruhe. Dort hatten die Richter am Bundesgerichtshof entschieden, dass Volkswagen in der Dieselaffäre seinen Kunden gegenüber grundsätzlich Schadenersatz leisten muss.

Fünfzig Jahre lang, so erzählt Gilbert, der das Urteil erstritten hat, sei seine Familie sehr zufrieden mit den Autos von Volkswagen gewesen. Daher kaufte der Pensionist aus Rheinland-Pfalz 2014 einen gebrauchten VW Sharan 2.0 TDI Match für 31.490 Euro.

Im Herbst 2015 jedoch, als sich herausstellte, dass in dem Fahrzeug mit einem Dieselmotor vom Typ EA189 eine unzulässige Abgastechnik verbaut ist, fühlte sich der Mann getäuscht. Er wollte den Wagen zurückgeben, sein Geld wieder haben und zog vor Gericht.

Grundsatzurteil

Es ging durch mehrere Instanzen und am Montag fiel schließlich das lang erwartete Grundsatzurteil in der Causa Dieselgate. Dabei stellte das Gericht nicht nur fest, dass VW-Kunden Schadenersatz zustehe, sondern las dem Konzern auch die Leviten.

"Verwerflich" nennen die deutschen Verfassungsrichter die Manipulationen der Abgasreinigung und Motorsteuerung durch den Volkswagen-Konzerns.

Das Verhalten, das VW bei der Manipulation an den Tag gelegt habe, sei "mit den grundlegenden Werten der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar", erklärte der Vorsitzende Richter, Stephan Seiters. Bei VW sei im "Gewinninteresse" jahrelang und systematisch "bewusste und gewollte Täuschung" erfolgt. Dies qualifizierten die Richter als "besonders verwerflich".

Dem Kläger – und unzähligen anderen VW-, Audi-, Skoda- oder Seat-Kunden auch – sei ein Schaden entstanden, weil sie Fahrzeuge erhalten hätten, die "nicht voll brauchbar waren". Folglich können sie ihre Fahrzeuge zurückgeben und dafür Geld einfordern. Allerdings bekommen sie nicht den vollen Kaufpreis. Die gefahrenen Kilometer müssen sie sich als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

60.000 Verfahren offen

In Kläger Gilberts Fall bedeutet das: Er bekommt 25.616,10 Euro plus Zinsen von VW. Als er sein Auto gekauft hatte, hatte es 20.000 Kilometer auf dem Tacho. Bei der Verhandlung am Oberlandesgericht Koblenz, dessen Urteil der BHG zu überprüfen hatte, waren es 72.000. Die Richter legten für die Berechnung eine Lebensdauer des Fahrzeugs von 300.000 Kilometern zugrunde.

Das Softwareupdate schützt nicht vor Haftung und Wiedergutmachung.

Dieses BGH-Urteil bildet nun die Richtlinie für rund 60.000 weitere Verfahren in Deutschland, die in der Causa VW bei Gerichten anhängig sind. Bisher hatten Gerichte in den unteren Instanzen unterschiedlich geurteilt, nun aber bildet der Spruch des BGH den Maßstab.

Gilt nicht für Vergleiche

Nicht mehr auf das Urteil können sich hingegen jene 260.000 Dieselbesitzer berufen, die sich im Rahmen einer Musterfeststellungsklage auf einen Vergleich mit Volkswagen eingelassen haben. Sie bekommen rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zurück, das sind, je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr, zwischen 1.350 bis 6.257 Euro. Von diesem Vergleich waren aber nur deutsche Fahrzeughalter umfasst. Österreicher und Südtiroler, die ihre Diesel nicht bei einem deutschen Händler gekauft hatten, hingegen wurden ausgeschlossen.

Für sie kämpft Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein VSV. Denn mit dem Karlsruher Urteil ist nun auch klargestellt, dass sie in Deutschland Individualklage gegen Volkswagen einbringen können. Da die Verjährung der im September 2015 aufgedeckten arglistigen Täuschung durch die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gehemmt wurde, könnten sie via VSV, der im Hintergrund einen Prozessfinanzierer hat, doch noch zu ihrem Recht zu kommen. Der VSV wirbt mit 35 Prozent Erfolgsquote. "Man kann da einige tausend Euro Schadenersatz erlangen", sagt Kolba. Ziel sei es, Volkswagen wenigstens um einen Teil des Gewinns aus dem Dieselskandal zu erleichtern.

VW sieht einmal mehr "Schlusspunkt"

Der Wolfsburger Konzern bezeichnete die Karlsruher Entscheidungen als "Schlusspunkt". Das Urteil schaffe für einen Großteil der derzeit noch anhängigen rund 60.000 Fälle Klarheit. Den verbliebenen Klägern will man nach dem Grundsatzurteil des BGH Einmalzahlungen anbieten. Volkswagen werde mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kunden zugehen, erklärte der Konzern am Montag. Einmalzahlungen seien eine "pragmatische und einfache Lösung". Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab.

Anlass für weitere Klagen sieht man nicht. "Volkswagen ist nun bestrebt, diese Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah zu beenden." Dies teilte VW unter Verweis auf die im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens bereits mit 260.000 Kunden geschlossenen Vergleiche. Weitere Ansprüche seien verjährt.

In dieser Frage gehen die Rechtsmeinungen auseinander, dazu steht ein weiteres Urteil aus Karlsruhe aus. Österreichische Rechtsexperten sehen bei der Verjährung insofern Spielraum, als listige Irreführung, wie der strafrechtliche Betrug im Zivilrecht (AGBG) heißt, 30 Jahre lang nicht verjährt. So ist es auch im Strafrecht, wobei der Strafprozess in der Dieselcausa noch gar nicht begonnen hat.

Rechtswidrigkeit geklärt

"Die Rechtswidrigkeit ist jetzt unbestreitbar", sagt der auf Dieselklagen spezialisierte Linzer Rechtsanwalt Michael Poduschka, der hunderte Diesel-Kläger vertritt. Unmittelbare Auswirkungen auf die bei Österreichs Gerichten anhängigen Klagen sieht er nicht. (Birgit Baumann, Luise Ungerboeck, 25.5.2020)