Bild nicht mehr verfügbar.

Ungarische Polizeibeamte bei der Bewachung der ungarisch-serbischen Grenze.

Foto: Reuters/ Marko Djurica

Budapest – Ungarns rechtspopulistische Regierung hat die zwei berüchtigten Transitlager für Asylsuchende an der Grenze zu Serbien geschlossen. Die knapp 300 Bewohner wurden in zumeist offene Lager im Landesinneren gebracht, bestätigte Kanzleramtsminister Gergely Gulyás am Donnerstag auf einer Online-Pressekonferenz. Die Schließung in der Nacht zuvor erfolgte genau eine Woche nach einem diesbezüglichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Die Internierung von Schutzsuchenden ohne spezifischen Grund ist Freiheitsentzug, hatten die Höchstrichter befunden.

Die offiziell "Transitzonen" genannten Anlagen waren im März 2017 in den Grenzorten Röszke und Tompa in Betrieb gegangen. Asylwerber, die in Serbien festsaßen, konnten dort Einlass begehren. Doch nur eine sehr kleine Zahl von ihnen, zuletzt wenige Menschen pro Woche, fanden auch wirklich Einlass, um dort einen Asylantrag zu stellen. Bis zu dessen Erledigung durften sie die Zone nicht verlassen. Die Anlagen waren mit hohen Mauern und Stacheldraht umstellt. Immer wieder kam es vor, dass Bewohner, deren Ansuchen abgelehnt wurde, nichts mehr zu essen bekamen, um sie vom Ergreifen weiterer Rechtsmittel abzuhalten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte in solchen Fällen mit Eilverfügungen ihre Versorgung mit Nahrung angeordnet.

Urteil für Ungarn "bedauerlich"

Unter Ministerpräsident Viktor Orbán fährt Ungarn eine Politik der Abschottung und Abschreckung gegenüber Flüchtlingen und Migranten. Den Zwangsaufenthalt in den "Transitzonen" bezeichnete man als "freiwillig", weil die Internierten den Bereich jederzeit in Richtung Serbien hätten verlassen können. Die Luxemburger Richter teilten diese Ansicht nicht. Denn zum einen schieden Menschen, die zurück nach Serbien gingen, aus dem Asylverfahren in Ungarn aus, und zum anderen machten sie sich in Serbien des illegalen Grenzübertritts schuldig, da die Transitlager keinen Grenzübergang darstellten.

Kanzleramtsminister Gulyás qualifizierte das EuGH-Urteil als "bedauerlich". "Aber Ungarn ist verpflichtet ist, sich daran zu halten", fügte er hinzu. Um noch nachzuschieben: "Asylanträge können von nun an nur mehr noch in den ungarischen Vertretungen im Ausland gestellt werden." Damit ist durchaus fraglich, ob die Regierung in Budapest mit der Lagerschließung tatsächlich dem Urteil Genüge. Denn dem europäischen Gericht ging es gerade auch darum, den potenziell Schutzberechtigten den Zugang zum Asylverfahren offen zu halten. Mit der genannten Einschränkung wird dies weitgehend verunmöglicht.

Der Richterspruch vom 14. Mai stellt wahrscheinlich den klarsten Fall dar, in dem sich Orbán am Ende einem EuGH-Urteil fügen musste. In den zehn Jahren seiner oft autoritären Herrschaft fällte das Luxemburger Gericht immer wieder Urteile gegen Ungarn. Doch in den meisten Fällen kam Orbán mit kosmetischen Korrekturen davon oder hatte das sich über Jahre hinziehende Verfahren – wie im Fall von zwangspensionierten Richtern – keine Einfluss mehr auf den zuvor angerichteten Schaden an der Demokratie. Hier jedoch gab es ein Urteil, das eine unmittelbare und sichtbare Wirkung zeitigte: die Schließung von unmenschlichen Lagern. Sich darin zu fügen dürfte Orbán nicht leichtgefallen sein. (Gregor Mayer, 21.5.2020)