Ostern ist dieses Jahr abgesagt – zumindest, wenn man es üblicherweise im größeren Familienkreis feiert.

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Wien – Ein Oster-Erlass zur Corona-Krise soll großen Festen in den eigenen vier Wänden einen Strich durch die Rechnung machen. Rechtzeitig vor den Feiertagen veranlasste das Gesundheitsministerium, dass sich nicht mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, versammeln dürfen. Am Samstagnachmittag wurde dann – nach einiger Aufregung – noch einmal präzisiert: Demnach darf ein Haushalt Besuch von weiteren fünf Personen empfangen, die nicht an dieser Adresse gemeldet sind. "Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen", heißt es seitens des Ministeriums.

Das sorgte für endgültige Verwirrung – was auch das Ministerium in der ZiB2 Spezial am Samstagabend einräumte. Clemens Auer, Sonderbeauftragter im Gesundheitsministerium, kündigte eine Klarstellung für Montag an: "Wir haben die Verwirrung angestiftet", räumte Auer ein, "und werden sie entwirren", versprach der Sektionschef. Absicht war es, so Auer, mit dem Erlass "Corona-Partys" zu Ostern zu unterbinden. Warum der Erlass zusätzlich zu den bestehenden Ausgangsbeschränkungen nötig sei, klärte Auer nicht auf, sondern verwies auf den Montag.

Kritik an dem sogenannten Oster-Erlass kam aber nicht nur aus der Opposition, auch für Verfassungsexperten ist dies nicht haltbar.

Konsequenz gefordert

Der Erlass des Gesundheitsministeriums erging bereits am 2. April an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, private Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen. Konkret heißt es darin dass "sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen" sind.

"Gerade in den Osterfeiertagen sind wir gewöhnt, private Feste zu feiern", begründete Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) den Schritt. "Heuer widerspricht dies leider unseren Zielen, wir müssen gerade in diesen kommenden Tagen sehr konsequent bleiben."

Verfassungsexperte: "Das geht zu weit"

Das Problem, das sich etwa für den Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk nun stellt: Das Epidemiegesetz, auf das sich der Erlass bezieht, sieht gar keinen Eingriff in den Privatbereich vor. Geregelt werden darin, konkret in Paragraf 15, lediglich öffentliche Veranstaltungen. Die Regierung hatte zu Beginn der Epidemie diese auf maximal 100 Personen limitiert – dann traten ohnehin die Verkehrsbeschränkungen inkraft.

"Das geht zu weit", meint Funk nun zum aktuellen Erlass, der zumindest in manchen Bundesländern schon umgesetzt ist. Er sieht darin eine "Beeinträchtigung der Privatsphäre", wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen dürfe. Infrage stellt Funk auch das bisherige Vorgehen der Polizei, etwa beim Auflösen sogenannter Corona-Partys. Gerade darüber solle der Erlass aber ebenfalls Rechtssicherheit schaffen, argumentierte das Ministerium.

Kritik aus Opposition

Ein Aufschrei kam auch aus der Opposition. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch nannte es "völlig inakzeptabel", dass als Dank für "die bisherige Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung Gesundheitsminister Anschober per Erlass der Polizei Zutritt zum Schnüffeln in Privathaushalten gewährt".

Für Deutsch zerstöre dieses Vorgehen "das Grundvertrauen der Menschen in die Maßnahmen zur Eindämmung der Virus-Ausbreitung. Es ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte, der völlig überschießend ist und rechtlich mehr als fragwürdig", schrieb er in einer Stellungnahme.

FPÖ-Klubchef Herbert Kickl sieht "ein Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung", einen "Aufruf zur Vernaderung" und einen "Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität". Keine gesetzliche Grundlage sieht auch Nikolaus Scherak von den NEOS. Die Maßnahme sei "verrückt und von autoritärem Gedankengut getrieben".

Reaktionen der Bundesländer

Die Reaktionen aus den Bundesländern fielen unterschiedlich aus. Für Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sei der Erlass sehr schnell und ohne ausreichende Einbindung von Experten oder der Opposition getroffen worden: "Zu hinterfragen ist auch, ob die Bezirkshauptmannschaften ernsthaft die Polizei anweisen sollen, in Privathäusern zu kontrollieren wie die Osterjause konsumiert wird."

Keine Einwände gab es aus dem Büro des steirischen Landeshauptmanns Hermann Schützenhöfer (ÖVP) zu hören. Man werde den Erlass umsetzen. Das Land Niederösterreich ebenso, aber es werde "sicher keine Wohnungsdurchsuchungen durch die Beamten der Bezirkshauptmannschaften" geben. Die Tiroler Landesregierung sieht eine andere Ausgangslage als für die anderen Bundesländer. Die Quarantäne-Verordnung für sämtliche Tiroler 279 Gemeinden untersage ohnehin bereits größere Zusammenkünfte. (APA, red, 4.4.2020)