Die deutsche Regierung verschärft das Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).

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Anbieter von Telemediendiensten – beispielsweise Facebook, Mailanbieter, aber auch Messenger-Betreiber oder Blogs – müssen in Deutschland künftig Nutzerdaten, darunter das Passwort und die IP-Adresse, herausgeben, wenn Sicherheitsbehörden diese verlangen. Im Fall des Nutzernamens und der IP-Adresse soll hierfür keine richterliche Genehmigung notwendig sein. Als Begründung für die Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) nennt die deutsche Regierung den Kampf gegen Extremismus im Netz. Damit handelt es sich um die erste von zwei geplanten Änderungen.

Aber nicht nur Strafverfolgungsermittler oder Geheimdienste sollen eine Datenherausgabe forcieren können, sondern auch Ämter. Auch darf Auskunft zur "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" verlangt werden – gemeint sind damit also Urheberrechtsverletzungen. Passwörter sollen, anders als andere Daten, nur bei der Verfolgung von "besonders schweren Straftaten" verlangt werden können.

Zugangsdaten

In dem Papier ist ausdrücklich von Passwörtern und "anderen Zugangsdaten", mittels derer der Zugriff auf den jeweiligen Dienst ermöglicht wird, die Rede. Im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung dürfte das aber in vielen Fällen für Ermittler wenig Wert haben – schließlich sieht diese vor, dass Passwörter verschlüsselt gespeichert werden müssen. Demnach müssten sie versuchen, die vorhandenen Informationen selbst zu entschlüsseln.

Meldung strafrechtlich relevanter Inhalte

Zusätzlich sind zunächst größere Plattformen künftig dazu verpflichtet, strafrechtlich relevante Inhalte, beispielsweise Aufrufe zum Terrorismus oder dergleichen, zu löschen und unaufgefordert an das deutsche Bundeskriminalamt zu melden. Drohungen gegen die "sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert" sind zudem künftig auch strafbar, der Strafrahmen liegt bei bis zu zwei Jahren bei Drohungen im Netz.

Kritik

Die Pläne haben bereits seit der Vorstellung des ersten Entwurfs aus dem Justizministerium der SPD-Ministerin Christine Lambrecht für Kritik gesorgt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht einen "gravierenden Eingriff in die Grundrechte". Die Meldepflicht großer sozialer Medien ließ ebenso Gegenstimmen laut werden – so besteht die Befürchtung, dass auch legale Inhalte bei Ermittlern landen werden. (muz, 20.2.2020)