Es soll mehr Modelle zum Erwerb einer geförderten Wohnung geben, so lautet der Plan der neuen Bundesregierung.

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Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz wurde zwar gerade erst geändert, doch die nächste Novellierung ist schon absehbar. Die neue Regierung will nämlich (ebenso wie die alte) den Erwerb von Wohneigentum weiter ankurbeln, und dabei zielt sie vor allem auf den Mietkauf ab. Konkret soll Mietern künftig zusätzlich zu den beiden etablierten Modellen bald auch ein "Ansparmodell" angeboten werden.

Die Details sind noch in Ausarbeitung. Grundzüge eines solchen Modells wurden aber im vergangenen September bei den "St. Wolfganger Tagen" der Arge Eigenheim (einem Zusammenschluss ÖVP-naher Gemeinnütziger) vom Wohnrechtsexperten Andreas Vonkilch präsentiert. Der Zivilrechtsprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Innsbruck war schon im Mai 2019 vom Wirtschaftsministerium mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt worden.

Zuschlag von 1,80 Euro pro Monat und Quadratmeter

Sein Modell sieht folgendermaßen aus: Neben dem üblichen Finanzierungsbeitrag, der als Einmalzahlung beim Bezug einer geförderten Mietwohnung zu zahlen ist (und später auf den Kaufpreis angerechnet wird), zahlt ein Mieter monatlich einen Zuschlag zur Miete in Höhe von 1,80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, und zwar über den gesamten Refinanzierungszeitraum der Wohnung. Dieser Zeitraum hängt von der Laufzeit des Wohnbauförderdarlehens ab, im Regelfall sind das aber rund 30 Jahre.

Nach Ablauf dieser Zeit soll der Mieter dann Anspruch auf Erwerb der Wohnung haben – und zwar "ohne zusätzlichen Kapitalbedarf", also ohne noch etwas draufzahlen zu müssen. So das Konzept für das Modell, von dem Arge-Eigenheim-Obmann Christian Struber betont, dass es "noch nicht fertig", aber jedenfalls eine wichtige Vorarbeit sei. Die 1,80 Euro sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern dabei handelt es sich um die Grundmiete pro Quadratmeter, die nach der Ausfinanzierung eines Hauses von den Mietern zu zahlen ist (zuzüglich zwei Euro an Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag).

Offene Fragen

Struber findet das Modell gut, denn anders als etwa bei einem Bausparkredit werde hier das Geld "wirklich nur für den Erwerb der Wohnung angespart", und die Identifizierung des Mieters mit "seiner" Wohnung sei hier von Anfang an sicher höher als beim derzeitigen Regelfall, wo der Mieter erst nach einigen Jahren in der Wohnung den Anspruch hat. Es gebe aber natürlich noch Fragen, auf die es noch Antworten zu finden gelte: etwa was genau bei einer vorzeitigen Kündigung des Mietvertrags passiert oder wenn der Mieter nach Ablauf des Refinanzierungszeitraums dann doch nicht kaufen will.

Derzeit gibt es zwei "Wege", zu einer Mietkaufwohnung zu kommen: Entweder über das sogenannte Soforteigentum, wenn also eine gemeinnützige Bauvereinigung bei einer neuen Wohnanlage schon unmittelbar bei der Fertigstellung Wohnungseigentum begründet und die Wohnungen verkauft. Oder wenn ein Mieter seine seit 2002 gesetzlich bestehende Kaufoption nach Ablauf einer bestimmten Zeit des Mieterdaseins in Anspruch nimmt.

Schon Türkis-Blau weitete Mietkauf aus

Die zweitgenannte Möglichkeit war von der türkis-blauen Bundesregierung erst kürzlich ausgeweitet worden: Anstatt wie bisher erst nach zehn Jahren erstmals Anspruch anmelden zu können, ist Mietern mit ab August 2019 abgeschlossenen Mietverträgen dies nun schon nach fünf Jahren möglich – immer unter der Prämisse, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Kaufoption bei der betreffenden Wohnanlage gegeben sind: Die betreffende Anlage darf nicht auf einem Baurechtsgrund errichtet sein, und der Einmalbetrag beim Einzug muss höher als 50 Euro bzw. aktuell (valorisiert) 72,07 Euro je Quadratmeter gewesen sein. (Martin Putschögl, 17.1.2020)