Die Mitarbeiter der Drogeriemarktkette dürfen wieder während der Arbeitszeit trinken.
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Klagenfurt/Wien – Eine österreichweit aktive Drogeriekette, deren Betriebsordnung ein Trinkverbot für Angestellte während der Arbeitszeit beinhaltet hatte, kündigte am Mittwoch Änderungen an: "Wir haben die alte Betriebsordnung selbstverständlich umgehend außer Kraft gesetzt und durch eine neue ersetzt, wie sie im Handel üblich ist", teilte ein Sprecher der Kette mit.

Die Betriebsordnung hatte strittige Punkte umfasst, etwa dass Arztbesuche in die Freizeit zu verlegen seien. Auch Essen und Trinken während der Arbeitszeit war nicht gestattet: "Hierfür stehen ausschließlich die Pausenzeiten zur Verfügung." Wie der Unternehmenssprecher sagte, sei "zum Beispiel das Trinken natürlich auch während der Arbeitszeit erlaubt".

Verbot für Gewerkschaft sittenwidrig

Zuvor hatte die Gewerkschaft das in der alten Betriebsordnung enthaltene Trinkverbot als "menschenunwürdig" und "sittenwidrig" bezeichnet und Gespräche mit der Geschäftsleitung angekündigt.

Das betroffene Unternehmen wurde von der Gewerkschaft nicht namentlich genannt. Es hat aber im Gegensatz zu den Drogerieketten Dm und Bipa keinen Betriebsrat. (APA, red, 4.12.2019)