Durch die Impfpflicht soll die Immunisierungsrate erhöht werden.

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Berlin – Ab 1. März 2020 soll sie gelten: die Masern-Impfpflicht in Deutschland. Dann müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, bevor sie den Nachwuchs in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Schule anmelden. Mit einer Mehrheit von 459 zu 89 Stimmen stimmte der deutsche Bundestag am Donnerstag für den Gesetzesentwurf. 105 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Kein Schulausschluss

Eltern, die in einer Einrichtung betreute Kinder nicht impfen lassen, sollen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden können. Ungeimpfte Kinder können aber nicht vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Auch Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften werden zur Masern-Impfung verpflichtet.

Durch die Impfpflicht soll die Immunisierungsrate erhöht werden: Damit die gesamte Bevölkerung gegen Masern geschützt ist, müssen laut Weltgesundheitsorganisation 95 Prozent der Menschen immunisiert sein. In Deutschland liegen die Quoten in allen Bundesländern deutlich darunter. (red, 14.11.2019)