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Heinz-Christian Strache lässt das Recht auf seine offizielle Facebook-Seite derzeit juristisch prüfen und überlegt notfalls eine Klage. Das teilte der Anwalt des ehemaligen FPÖ-Obmanns mit. "Sollte eine außergerichtliche Inanspruchnahme ohne Erfolg bleiben, werden wir etwaige Ansprüche unseres Mandanten mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen", hieß es in einem schriftlichen Statement.

790.000 Fans

Strache waren nach dem Ibiza-Skandal die Administratoren-Rechte für seine Facebook-Seite mit 790.000 Fans entzogen worden. Derzeit ist er lediglich "Redakteur" des Auftritts, die Veröffentlichung seiner Beiträge muss daher erst vonseiten der FPÖ geprüft werden. Am Dienstag ließ Strache auf seinem privaten Facebook-Account aufhorchen, indem er andeutete, sein "persönliches Eigentum" einklagen zu wollen. Der private Facebook-Account hat gut 50.000 Abonnenten.

"Geltendmachung einer Übertragung der alleinigen Nutzungsrechte"

Im Impressum der "großen" Seite steht allerdings nicht Strache selbst, sondern die FPÖ. "Schwer bestreitbar stehen unserem Mandanten bezüglich der Facebook-Präsenz jedenfalls das Namensrecht, das Recht am eigenen Bild sowie das Recht am eigenen Wort im Hinblick die Inhalte zu", ließ Straches Recht svertretung dazu nun wissen. Auf dieser Grundlage sowie auf Grundlage weiterer rechtlicher Erwägungen werde nun die "Geltendmachung einer Übertragung der alleinigen Nutzungsrechte" für die Facebook-Seite geprüft. (APA, 8.10. 2019)