Bild nicht mehr verfügbar.

Ein aus Deutschland abgeschobener Afghane nach der Ankunft. Transporten aus Österreich lag seit 2017 meist ein Mahringer-Gutachten zugrunde.

Foto: Reuters / Omar Sobhani

Wien – Zwei Jahre lang, seit Februar 2017, galt der Afghanistan-Befund des Geschäftsmanns Karl Mahringer in Asylberufungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mehr als andere verfügbare Informationsquellen: Der 65-Jährige war der einzige gerichtlich beeidete Sachverständige zur Lage in dem von Anschlägen geprägten Land.

Dann wurde der Steirer mit Geschäftsverbindungen nach Vorder- und Zentralasien sowie in Teile Afrikas im Mai nach 18-monatigem Enthebungsverfahren rechtskräftig von der Gutachterliste gestrichen. Seine Recherchemethoden in Afghanistan seien unwissenschaftlich, und seine Vertrauenswürdigkeit als Länderexperte habe er durch Pauschalaussagen in Interviews für "Kurier" und "Krone" verspielt.

Im "Kurier" etwa hatte Mahringer gesagt, seines Erachtens seien "70 Prozent der Leute, die von Afghanistan nach Österreich kommen, Wirtschaftsflüchtlinge".

Rückkehr zumutbar

Mahringer bezeichnete die Versorgungslage in Afghanistan als gut. Gegen die Rückkehr junger, alleinstehender afghanischer Männer in ihre frühere Heimat gebe es daher keine Bedenken. Menschenrechtsexperten widersprachen massiv und wiesen unter anderem darauf hin, dass viele andere europäische Staaten – etwa Frankreich und Portugal – im Unterschied zu Österreich, Deutschland und Schweden keine Rückführungen in das Land am Hindukusch praktizieren.

Die zwei von BVwG-Richtern beauftragten Gutachten Mahringers waren Grundlage vieler Ausweisungen nach Kabul – sowie von Abschiebungen als deren behördlicher Durchsetzung. Das betraf auch gut integrierte afghanische Lehrlinge, für deren Verbleib in Österreich nach den Jahren türkis-blauer Härte nun offenbar auch die ÖVP bereit ist, Konzessionen zu machen.

Großes Unrecht geschehen

In all diesen Fällen sei Unrecht geschehen, sagt Doris Margreiter, Nationalratsabgeordnete der SPÖ. Die Entscheidungen seien "von der Voreingenommenheit Herrn Mahringers geprägt und daher falsch".

Wie Amnesty International, die Diakonie und die Neos fordert auch Margreiter die Überprüfung und Wiederaufnahme sämtlicher mit einem Mahringer-Gutachten (mit)begründeten Ausweisungen nach Afghanistan. "In einem Rechtsstaat wie Österreich ist das ein Muss", sagt sie: "Hier geht es immerhin um Menschenleben."

Jabloner wehrte ab

Um Aufschluss über die Zahl Betroffener zu erhalten, wandte sich Margreiter in einer parlamentarischen Anfrage an den Justizminister. "Wie viele negative rechtskräftige Erkenntnisse ergingen unter Berufung auf die Expertise von Karl Mahringer?", wollte sie von Clemens Jabloner wissen.

Die Antwort war enttäuschend: "Diese Fragen könnten nur nach inhaltlicher Prüfung und Auswertung sämtlicher einschlägiger Erkenntnisse (und deren richterlicher Beweiswürdigung) beantwortet werden. Ich musste von einer solchen Auftragserteilung aufgrund des damit offenkundig verbundenen unvertretbar hohen Aufwands absehen."

Liste für NGO

Besagten Aufwand könnte Jabloner minimieren – denn eine solche Auflistung gibt es in groben Zügen bereits. Tatsächlich liegt dem STANDARD eine Liste von 444 Ablehnungen in Asyl-, Subsidiärer-Schutz- oder Bleiberechtsverfahren vor dem BVwG in Afghanistan-Fällen vor, in denen sich der jeweilige Richter oder die Richterin auf Mahringers Expertisen bezog.

Die Excel-Datei umfasst das Datum der Erkenntnis, deren Geschäftszahl sowie den Namen der jeweiligen Richterin oder des Richters.

Erstellt wurde die Liste von Wolfgang Salm für die von ihm mitgegründete NGO Fairness Asyl. Im Brotberuf IT-Consultant, entwickelte Salm eine Software, um aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (Ris) weit gezielter Informationen herauszuholen, als es die auf der Ris-Homepage zur Verfügung gestellte Suchfunktion ermöglicht.

Ris durchleuchtet

Mit seinem Tool habe er in einem ersten Schritt den Beweiswürdigungsteil aller BVwG-Erkenntnisse, die Afghanen betreffen, auf den Namen Mahringer hin durchforstet. Dann habe er den Bereich der verwendeten rechtlichen Norm ausgeleuchtet, was ihm Aufschluss darüber gegeben habe, ob Schutz gewährt wurde oder nicht.

Um jene Ausweisungen zu identifizieren, in denen eine Wiederaufnahme geboten sei, "weil sich das Erkenntnis ausschließlich oder großteils auf Mahringers fehlerhafte Expertisen bezog", sei nun "Feinarbeit von Richterinnen oder Richtern" gefragt, sagt Salm.

Richter lobten Mahringer

Einige problematische Sprüche hat er exemplarisch herausgesucht. Von "einem sehr hohen Maß an Realitätsnähe im Vergleich zu anderen vorliegenden Berichten" bei Mahringer ist da etwa die Rede – sowie von einem "detailreichen Aufbau seiner Arbeit und der Dokumentation".

Aufgrund seiner zivilgesellschaftlichen Vorarbeit sei der dafür notwendige Ressourceneinsatz für weitere Überprüfungen überschaubar, sagt Salm. Der Justiz biete er bei Interesse seine Unterstützung an. (Irene Brickner, 29.8.2019)