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Acht Parteien stehen bei der Nationalratswahl am 29. September fix in allen neun Bundesländern auf dem Stimmzettel: ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos, Jetzt, die Grünen, KPÖ und erstmals auch Wandel haben rechtzeitig vor dem Einreichschluss heute 17 Uhr neun ausreichend unterstützte Wahlvorschläge eingereicht. Fünf weitere Parteien konnten nur in einzelnen Bundesländern genug Unterschriften sammeln.

Den Parlamentsparteien reichten die Unterschriften von drei Abgeordneten für die Kandidatur. Parteien, die darauf nicht zurückgreifen können, mussten je nach Größe des Bundeslands zwischen 100 und 500 Unterschriften Wahlberechtigter sammeln, in Summe mindestens 2.600.

Die Grünen, die 2017 aus dem Nationalrat flogen, bekamen weit mehr Unterschriften zusammen als nötig. Auch die KPÖ hat es wieder österreichweit auf den Stimmzettel geschafft – und die links-progressive Partei Wandel kann heuer erstmals in allen neun Bundesländern antreten. 2013 hat sie nur in Oberösterreich und Wien genug Unterstützungserklärungen bekommen.

Acht Parteien treten zur Nationalratswahl fix an. Ob noch weitere hinzukommen, entscheidet sich heute Abend.
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Bier nur in Wien

Auch heuer werden einige Parteien nur in einzelnen Bundesländern zur Wahl stehen. Nur die Wiener können zum Beispiel Bier wählen – die Bierpartei Österreich mit Spitzenkandidat Marco Pogo, Sänger der Band Turbobier.

Die von Roland Düringer gegründete Partei Gilt fand heuer nicht mehr so viel Unterstützung wie vor zwei Jahren, als sie bundesweit antrat und 0,95 Prozent holte. Gilt hat es nur in Vorarlberg und Tirol geschafft.

Die Christliche Partei Österreichs/CPÖ kandidert nur Burgenland, die Allianz der Patrioten/BZÖ in Kärnten, die Sozialistische LinksPartei/SLP in Oberösterreich.

Bis 12. August ist noch Zeit für die Bundeslisten. Die müssen Parteien nur dann einbringen, wenn sie auch bei der Mandatsverteilung im Bund (wo de facto Restmandate zugeteilt werden) dabei sein wollen.

Wie funktionieren Landeswahlvorschläge?

Am 29. September antreten dürfen nicht nur registrierte politische Parteien, sondern alle "wahlwerbenden Gruppen", die die Voraussetzungen erfüllen. Die Teilnahme melden sie an, indem sie fristgerecht – also bis Freitag, 17 Uhr – zumindest einen Landeswahlvorschlag bei einer der neun Landeswahlbehörden einbringen.

Dieser muss zumindest eine Regionalparteiliste (mit Wahlkreise-Bewerbern) und eine Landesparteiliste enthalten. Da vertikal – also auf den verschiedenen Ebenen – Mehrfachkandidaturen zulässig sind, kann eine einzige Person auf beiden Listen stehen – und zusätzlich noch auf der Bundesliste. Aber sie darf nicht in mehreren Regionalwahlkreisen oder Bundesländern gleichzeitig kandidieren.

Kandidatenlisten müssen Parteien für alle Ebenen einreichen, auf denen sie Mandate holen wollen. Verteilt werden Mandate in insgesamt 39 Regionalwahlkreisen, den neun Bundesländern und auf Bundesebene. Regionalwahlkreise und Bundesland hängen wahltechnisch zusammen; die Kandidatur in nur einem Wahlkreis und nicht im Land ist nicht möglich – und wer in einem Bundesland antreten will, braucht zumindest eine Wahlkreisliste.

Die Landeswahlvorschlägen müssen ausreichend unterstützt sein. Entweder mussten drei Abgeordnete unterschreiben oder je nach Größe des Bundeslandes 100 bis 500 Wahlberechtigte – was in Summe zumindest 2.600 Unterschriften ausmacht, die zwischen dem Stichtag 9. Juli und diesem Freitag gesammelt werden mussten. (APA, 2.8.2019)