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Für die Nutzung von Netflix ist keine Gebühr fällig.

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Für Computer mit Internetanschluss muss derzeit keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden. Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internetstreaming sei demnach nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, teilte des Gericht am Montag in einer Aussendung mit.

Hintergrund der Entscheidung: Die GIS Gebühren Info Service GmbH, die für den ORF die Rundfunkgebühren in Österreich einhebt, hatte einem Wiener, der in seiner Wohnung über einen Breitbandinternetanschluss sowie Notebooks mit Lautsprechern verfügt, Rundfunkgebühren für den Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung (Radio) vorgeschrieben. Mit den Rundfunkgebühren sind auch weitere Abgaben und Entgelte, insbesondere das ORF-Programmentgelt und der Kunstförderungsbeitrag, verbunden.

Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht

Der Betroffene erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, wie dessen Anwalt Johannes Öhlböck in einem Blogbeitrag darstellt. Dieses hob den Bescheid der GIS auf, da die Computer keine Rundfunkempfangsmodule ("TV-Karte" oder "Radio-Karte") hatten und der Empfang von Rundfunkprogrammen über Streaming aus dem Internet nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren sei. Der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision der GIS nun als unbegründet ab und hielt in seiner Entscheidung fest, dass der Gesetzgeber bei der verfassungsrechtlichen Definition des Rundfunkbegriffs elektronische Darbietungen über das Internet nicht erfassen wollte.

Der Anwalt Johannes Öhlböck brachte für seinen Mandanten die GIS-Gebühr auf Computer zu Fall.

Internetanschluss ist kein Rundfunkempfangsgerät

"Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes sind lediglich jene Geräte, die 'Rundfunktechnologien' verwenden (drahtloser terrestrischer Weg, Kabelnetze, Satellit). Ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (etwa mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul), ist demnach als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen", so der Verwaltungsgerichtshof. "Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät, sodass dafür keine Rundfunkgebühren zu bezahlen sind."

Anwalt: "Wer zahlt, sollte das einstellen"

Der Rechtsanwalt Johannes Öhlböck empfiehlt Nutzern, die ebenfalls nur über Computer ohne TV-Karte besitzen, ihre Zahlungen an die GIS einzustellen. Wenn sich die Behörde dagegen wehrt, solle man einen Feststellungsantrag einreichen, so Öhlböck zum STANDARD. Es könnte sogar sein, dass bisher einbezahlte Gebühren zurückgefordert werden können. Das sei aber laut Öhlbock ein "steiniger Weg".

GIS fuhr "schwere Geschütze auf"

Die GIS habe diese Bastion mit aller Kraft verteidigen wollen, erzählt der Wiener Anwalt. "Sie hat schwere Geschütze aufgefahren", so Öhlböck. Aber: "Dieser Kampf ist gewonnen." Wer in der ORF-TVThek etwa das Hahnenkammrennen in Kitzbühel oder ein Fußballländerspiel sehe, muss keine Gebühren entrichten – zumindest vorerst. Denn eine Gesetzesänderung wäre natürlich eine Möglichkeit. Dann würde de facto aber eine Haushaltsabgabe kommen, da in Österreich 81 Prozent aller Haushalte über Internet verfügen.

ORF will Lücke schließen

Der ORF nahm das Urteil in einer Presseaussendung zur Kenntnis. Der kaufmännische Direktor des ORF, Richard Grasl, dazu: "Auch wenn die heutige Rechtsprechung noch für wenige Haushalte zutreffend ist, wird es mittelfristig notwendig sein, die Rundfunkgebühr an den öffentlich-rechtlichen Inhalt und nicht an die technische Verbreitungsvariante zu koppeln, um die neu entstandene Lücke zu schließen. Die Diskussion über die Einführung einer Haushaltsabgabe, wie sie bereits in Deutschland oder der Schweiz besteht, könnte damit auch in Österreich Fahrt aufnehmen.

Reaktionen

Erfreut reagierten unterdessen Grüne und Team Stronach auf das VwGH-Urteil. "Medienkonsum des 21. Jahrhunderts mit Mitteln des 20. Jahrhunderts zu verknüpfen kann keine Lösung sein. So gesehen ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs richtig und zukunftsweisend", meinte Marco Schreuder, netzpolitischer Sprecher der Grünen. Das Urteil bedeute auch nicht, dass der ORF kein Geld einheben kann. "Der ORF kann das Problem selbst technisch lösen und etwa die TV-Thek-App nur mit Eingabe einer GIS-Mitgliedsnummer freigeben", so Schreuder. Und das VwGH-Urteil sei vor allem auch ein Hinweis darauf, dass die Festplattenabgabe untauglich ist: "User und Userinnen unter Generalverdacht zu stellen geht einfach nicht, das ist mit diesem Urteil bestätigt. So gesehen muss die Festplattenabgabe ebenfalls abgeschafft werden", forderte der Grüne.

"Das Urteil ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – in eine Zukunft ohne ORF-Zwangsgebühren", hieß es beim Team Stronach, das sich für eine Abschaffung der GIS-Gebühren einsetzt. (fsc/APA, 20.7. 2015)