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Neben der üblichen Kundenüberwachung habe er auch gezielt die Beschäftigten kontrollieren müssen, prangert ein ehemaliger Aldi-Detektiv an.

Foto: APA/berg Oliver

Hamburg/Wien - Lidl hat es getan, die Deutsche Telekom ebenso wie die Deutsche Bahn. Auch etliche Handelsgruppen haben es immer wieder praktiziert. Nun will man den Diskonter Aldi Süd dabei ertappt haben. Es geht um Bespitzelung: Aldi soll Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwachen haben lassen, berichtet der Spiegel unter Berufung auf einen früheren Detektiv des Konzerns, der jahrelang für Aldi Süd arbeitete.

Videoüberwachung nicht flächendeckend

Er habe neben üblicher Kundenüberwachung zur Vorbeugung gegen Diebstähle auch gezielt die Beschäftigten kontrollieren müssen, ließ dieser wissen. Einzelne Manager sollen ihn vor drei Jahren dazu angehalten haben, mobile Miniaturkameras in Umkleidekabinen der Belegschaft zu installieren. Er sei angewiesen worden, Auffälligkeiten zu melden, wenn etwa zu langsam gearbeitet werde, sich Beziehungen unter den Angestellten entwickelten oder Informationen über ihre finanzielle Situation nach außen drangen. Als er sich weigern wollte, sei ihm mit dem Verlust sämtlicher Aufträge gedroht worden. Aldi Süd weist die Vorwürfe zurück: Es habe keine Anweisungen gegeben, private Details zu melden. Eine Überwachung der Arbeitsleistung der Mitarbeiter sei nicht Inhalt der Rahmenverträge der Detektive.

Auch in Österreich distanziert sich der Konzern von den geschilderten Praktiken. Es gebe hierzulande keine flächendeckende Videoüberwachung, sagt Friedhelm Dold, Generaldirektor von Hofer, der Tochter von Aldi Süd, auf Anfrage des Standard. Zum Einsatz komme diese nur in einzelnen gefährdeten Filialen - etwa in Wien -, in denen es vermehrt Diebstähle und Überfälle gegeben habe.

Die Überwachung passiere stets "in offenem Dialog mit Betriebsräten und Mitarbeitern", alle Kameras seien bei der Datenschutzkommission gemeldet. "Eine Überwachung der Neben- und Sozialräume ist strikt untersagt." Bei Kameras an der Kassa sei sichergestellt, dass die PIN-Codes der Bankomatkarten nicht einsehbar seien. (vk, DER STANDARD, 7.1.2012)