Bild nicht mehr verfügbar.

Bis 50 Reha bzw. Umschulung, um Invaliditätspension zu vermeiden: Das soll ab 2014 geltendes Recht sein.

Foto: dapd/Joerg Koch

Wien - Die Regierung reformiert die Invaliditätspension: Die befristete Form der Invaliditätspension wird zu Gänze abgeschafft. Im Gegensatz zu den bisherigen Plänen, die eine Abschaffung nur für die unter 50-Jährigen vorsahen, wird sie nun ab 2014 für alle vorübergehend Arbeitsunfähigen auslaufen. Das sieht der Begutachtungsentwurf vor, den Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) am Dienstag ausgeschickt hat.

Ist eine Person vorübergehend invalid oder so schwer krank, dass sie vorübergehend nicht arbeiten kann, erhält sie ein Rehabilitationsgeld und soll wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, wird umgeschult und bekommt ein Umschulungsgeld. Nur bei dauerhafter Invalidität oder wenn eine Umschulung nicht zweckmäßig oder zumutbar ist, wird weiterhin eine "I-Pension" gewährt.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 7. September, im Herbst soll die Neuregelung vom Parlament beschlossen werden. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2014, bis dahin haben die betroffenen Behörden Zeit zur Umstellung des Systems. Bis 2018 erwartet das Sozialministerium Einsparungen von mehr als 700 Millionen Euro.

Übergangsfrist

Derzeit wird Krankengeld für maximal 52 Wochen ausbezahlt, eine befristete I-Pension wird gewährt, wenn jemand voraussichtlich länger als ein halbes Jahr arbeitsunfähig ist. Diese befristete I-Pension wird vollständig abgeschafft, und zwar für alle, die am 1. Jänner 2014 jünger als 50 Jahre alt sind. Da jedes Jahr ein Jahrgang dazukommt, wird diese Pension auslaufen.

Anstelle der befristeten I-Pension soll künftig ein "Rehabilitationsgeld" bzw. ein "Umschulungsgeld" ausgezahlt werden. Ist jemand vorübergehend invalide oder so schwer krank, dass er vorübergehend nicht arbeiten kann, erhält er nach dem Krankengeldanspruch von der Krankenkasse ein Rehabilitationsgeld in der Höhe des Krankengeldes. Dabei handelt es sich um eine Art verlängerten Krankengeldanspruch, wobei die Höhe wie beim erhöhten Krankengeld 60 Prozent des Letztbezuges ausmacht. 

Mitwirkungspflicht

Das Rehab-Geld wird zwar grundsätzlich nur für ein Jahr gewährt, der Bezug kann jedoch verlängert werden. Es herrscht eine Mitwirkungspflicht: Verweigert die betreffende Person ihr zumutbare medizinische Rehab-Maßnahmen, so ist das Rehab-Geld "für die Zeit der Verweigerung der Mitwirkung zu entziehen". Die Kosten des Rehab-Geldes werden den Krankenkassen von der PVA ersetzt.

Statt Berufsschutz: "Qualifikationsschutz"

Wer seinen erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, wird umgeschult. Der für Angestellte und gelernte Kräfte geltende Berufsschutz wird dabei in einen "Qualifikationsschutz" umgewandelt. Das bedeutet, der Betreffende hat das Recht auf eine hochwertige Qualifikation, die seinem bisherigen Ausbildungsniveau (Lehrabschluss, Fachschule etc.) entspricht. Die Umschulung findet in einem Bereich statt, die gesundheitlich Sinn macht, in dem es Beschäftigungschancen gibt und der gemeinsam mit den Betroffenen ausgesucht wird. Während der Dauer der Umschulung erhält der Betroffene ein "Umschulungsgeld" in der Höhe des Arbeitslosengeldes plus 25 Prozent. Damit soll das durchschnittliche Umschulungsgeld laut Sozialministerium die durchschnittliche Höhe der derzeitigen I-Pension (957 Euro 14-mal pro Jahr) erreichen.

Die Umschulung muss zumutbar sein, sie muss den physischen und psychischen Eignungen und Neigungen, dem Gesundheitszustand und dem bisherigen Ausbildungsniveau der Person entsprechen. Sie muss auch den Zweck der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfüllen können. So wäre es beispielsweise nicht zweckmäßig, einen 61-jährigen Mann umzuschulen, damit er dann nur noch ein Jahr arbeitet, weil hier die Kosten höher wären als der Nutzen. Die Kosten des Umschulungsgeldes werden vom AMS übernommen, sie werden dem Arbeitsmarktservice aber von der Pensionsversicherung ersetzt.

Für die unselbstständig Beschäftigten sowie für die Selbstständigen (Gewerbliche, Bauern) wird je ein "Kompetenzzentrum Begutachtung" eingerichtet. Dort werden medizinische und mit Hilfe des AMS auch berufskundliche Gutachten erstellt. Diese berufskundlichen Gutachten sollen Auskunft darüber geben, welche Umschulung sinnvoll ist.

AMS übernimmt "Case Management"

Mittels "Case Management" sollen die Krankenkassen den Betroffenen bei der Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Beruf helfen. Während der Krankenbehandlung sowie der medizinischen Rehabilitation zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sollen die Versicherten bei der Koordinierung der zu setzenden Schritte unterstützt werden. Bei der beruflichen Rehabilitation obliegt das Case Management dem AMS.

Großteil ist befristet

Im Vorjahr ist 7.200 Personen unter 50 Jahren eine Invaliditätspensionen zuerkannt worden, davon 6.400 befristet. Mit der Einführung des Umschulungs- und Rehabilitationsgeldes werden laut Schätzung des Sozialministeriums davon voraussichtlich knapp 80 Prozent (etwa 5.500) in medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen einbezogen werden. Nach den bisherigen Erfahrungen wird etwa ein Drittel dieser Gruppe berufliche Rehabilitation benötigen, der Rest medizinische Betreuungsmaßnahmen.

Die Einsparungen werden von 2014 bis 2018 auf insgesamt 713 Millionen Euro geschätzt. Im ersten Jahr werden noch Mehraufwendungen von 13,7 Mio. Euro erwartet, 2015 soll es dann schon zu Einsparungen von 44,9 Mio. Euro kommen, die sich bis 2018 auf 328,9 Mio. Euro erhöhen. Im Detail sollen sich dabei in der Pensionsversicherung in diesem Zeitraum Einsparungen von insgesamt einer Milliarde Euro ergeben, weil mehr Menschen im Erwerbsleben bleiben und später in Pension gehen. Die von der PVA zu tragenden Kosten für die berufliche Umschulung werden rund 300 Mio. Euro betragen, sodass die Pensionsversicherungsanstalt bis 2018 in Summe etwas mehr als 700 Mio. Euro einsparen soll.

Mehraufwand beim AMS

Für das AMS wird zwischen 2014 und 2018 insgesamt ein Mehraufwand von rund 280 Millionen Euro erwartet. Diese Mehrausgaben ergeben sich vor allem durch das Umschulungsgeld minus der Mehreinnahmen durch die Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Auf der anderen Seite werden Mehreinnahmen in ungefähr der gleichen Höhe erwartet - und zwar durch höhere Beiträge in anderen Bereichen der Sozialversicherung (Kranken-, Unfallversicherung) sowie durch höhere Lohnsteuereinnahmen.

Als flankierende Maßnahme erhält das AMS die Förderung und Wiedereingliederung von gesundheitlich beeinträchtigen Menschen in den Arbeitsmarkt als gesetzliche Aufgabe. Für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitslose, die bereits Notstandshilfe erhalten, werden die Freibeträge bei der Partnereinkommensanrechnung (derzeit 515 Euro) um 50 Prozent auf 772,50 Euro erhöht. Dadurch erhalten diese Menschen eine höhere Notstandshilfe. Laut Sozialministerium erhalten dadurch 800 Menschen rund 165 Euro netto mehr im Monat.

Ab 2013 wird der zweite Arbeitsmarkt (sozialökonomische Betriebe; gemeinnützige Beschäftigungsprojekte) für die stufenweise Reintegration von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgebaut. Ziel ist ihre Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Förderungen wie die Kombilohnbeihilfe und das Arbeitstraining werden weiterentwickelt. Arbeitsmarktexperten erarbeiten Programme zur stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

NAP für Behinderte

Am Plan der Regierungssitzung steht außerdem der schon 2010 angekündigte "Nationale Aktionsplan für Behinderte". Damit soll die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich umgesetzt werden. Kernpunkt des Entwurfs des Sozialministeriums vom Jänner war das sogenannte "Disability Mainstreaming", also die Verpflichtung, das Ziel der Gleichstellung von Behinderten bei allen Gesetzesvorhaben und in der Verwaltung zu berücksichtigen.

Mitterlehner sieht "wichtigen Schritt", Kritik von Leitl 

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sieht die angekündigte Reform als "wichtigen Schritt, um das faktische Pensionsantrittsalter in Österreich anzuheben". Angesichts des demografischen Wandels müsse man die Finanzierbarkeit des Pensionssystems sichern. Außerdem könne der Fachkräftebedarf der Wirtschaft besser gedeckt werden, wenn die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben, so Mitterlehner in einer Aussendung am Dienstag.

Nicht ganz zufrieden zeigte sich die Wirtschaftskammer. Für deren Präsident Christoph Leitl (ÖVP) enthält der Entwurf zwar "richtige Reformschritte, denen aber unbedingt weitere folgen müssen". Konkret will Leitl den aus seiner Sicht zu strengen Berufsschutz weiter aufweichen, weil dieser die Vermittlung von Versicherten in andere Berufe verhindere. Außerdem kritisiert Leitl in einer Aussendung die Anhebung der Notstandshilfe für rund 800 gesundheitlich Beeinträchtigte. Die Notstandshilfe sei in Österreich ohnehin überdurchschnittlich großzügig.

Die Industriellenvereinigung begrüßt den Entwurf grundsätzlich. Menschen länger gesund in Beschäftigung zu halten sei "längst überfällig", erklärte Generalsekretär Christoph Neumayer in einer Aussendung. Das Arbeitskräftepotenzial könne durch die geplanten Maßnahmen bei einem optimalen Zusammenspiel zwischen Pensionsversicherung, Arbeitsmarktservice und Rehabilitationseinrichtungen wesentlich gehoben werden. (APA, 24.7.2012)