Helga Ratzenböck und Martin Seydl leben seit vielen Jahren in einer verschiedengeschlechtlichen nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und haben eine mittlerweile erwachsene gemeinsame Tochter. Die traditionelle Zivilehe haben die beiden nie als für sie passendes Partnerschaftsinstitut gesehen und deshalb nicht geheiratet.

Die in Österreich nur für homosexuelle Paare vorgesehene Eingetragene Partnerschaft dagegen entspräche ihren Vorstellungen eines modernen Rechtsinstituts für Paare besser, berichtet der Rechtsanwalt und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA Helmut Graupner, der für das Paar Beschwerde führt. Sie hat gegenüber der Ehe unter anderem kürzere Scheidungsfristen, geringere Unterhaltspflicht nach einer Scheidung und eine Pflicht zur umfassenden Vertrauensbeziehung anstatt der Pflicht zur Treue.

Einen weiteren Kinderwunsch hätten seine KlientInnen nicht mehr, so Graupner, weshalb die Benachteiligungen der EP gegenüber der Ehe, die vor allem im Zusammenhang mit Kindern bestehen, für sie nicht von Bedeutung sei. Darüber hinaus erachteten sie die Beschränkung eines im 21. Jahrhundert neu eingeführten Instituts "bloß auf Grund des Geschlechts der Partner an sich ganz grundsätzlich als diskriminierend". So wie umgekehrt der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Zivilehe, ergänzte Graupner.

Ratzenböck und Seydl haben daher beim Magistrat der Stadt Linz die Zulassung zur Schliessung der EP beantragt. Ihr Antrag wurde abgewiesen. Der Landeshauptmann von Oberösterreich hat zudem die Berufung im August abgewiesen. Am Mittwoch gingen die dagegen erhobenen Beschwerden an den Verfassungs- und an den Verwaltungsgerichtshof, berichtete Graupner. "Der Verfassungsgerichtshof könnte noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällen". (red)